Beratungsbesuche §37,3

Beratungsbesuche §37,3

Wenn Sie eine Pflegegrad haben und von Ihren Angehörigen gepflegt werden, müssen Sie Ihrer Pflegekasse gegenüber regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen.

Bei Pflegegrad 2 bis 3 einmal in jedem Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Diese Beratungsbesuche sind die sogenannten Einsätze nach § 37,3 SGB XI. Bei Pflegegrad 1 können Sie einen Beratungsbesuch einfordern, dieser ist aber nicht Pflicht. Bei dem Besuch werden Sie über Neuheiten informiert und evtl. weitere Hilfestellungen werden angeregt.

Wir schulen und beraten Sie als pflegende Angehörige, damit Ihnen die Pflege leichter fällt. Unsere Mitarbeiterinnen wurden zu Pflegeberaterinnen ausgebildet.

Sie nehmen sich Zeit, um mit Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen wichtige Fragen zu erörtern und Sie individuell zu schulen.

Es besteht auch die Möglichkeit, diese Schulungen zu wiederholen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Die Schulungen kosten Sie nichts.