Körperpflege

Körperpflege

Wir helfen Ihnen bei der Körperpflege, leiten Sie an oder übernehmen sie ganz. Dabei richten wir uns nach Ihrem Hilfebedarf. Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten Sie erst, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen Sie persönlich beurteilt und eingestuft hat.

Wenn Sie eine Einstufung in die Pflegeversicherung erhalten, können Sie wählen zwischen Pflegegeld (Angehörige erbringen bei Ihnen die Leistungen) oder Sachleistungen, das heißt, wir als Pflegedienst erbringen bei Ihnen die Leistungen.

Sie können auch die Kombinationsleistung wählen. Das bedeutet: Wir als Pflegedienst erbringen bestimmte Leistungen bei Ihnen, der Rest, der nicht verbraucht wurde, wird in Geldleistung umgerechnet und Ihnen als Pflegegeld ausgezahlt.

Zu Beginn unserer Tätigkeit bei Ihnen erstellen wir einen Versorgungsplan, in dem mit Ihnen gemeinsam im Detail genau festgelegt ist, welche Leistungen wir an und bei Ihnen erbringen sollen. Darüber erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, damit Sie genau wissen, was welche Leistung kostet.