Pflegeleistungen

Kombinationsleistung
Sachleistung
Pflegegeld


Wir bieten Ihnen individuelle Pflege, mit Bezugspflege. Bei dem Erstgespräch filtern wir Ihre Daten um festzustellen, was Sie noch benötigen um Ihren Alltag angenehmer zu gestalten. Wir besorgen die Erstmaterialien und sprechen mit den Ärzten um evtl. Rezepte zu erhalten, z.B. Toilettensitzerhöhung, Haltegriffe für die Dusche oder einen passenden Duschhocker, Wannenlifter, Pflegebett. Rezepte für Inkontinenzmaterialien, denn diese müssen Sie nicht allein bezahlen. Ihre Wunschuhrzeit versuchen wir zu erfüllen, damit Sie mit uns entspannt in den Tag starten.

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Sie stellen einen Pflegegeldantrag und bekommen nach Einreichung einen Einstufungstermin vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Hier wird ein Mitarbeiter des MDK´s Sie nach Ihren Defiziten befragen und je nach Grundlage einstufen. Zusätzlich gibt es ab Pflegegrad 2 Niedrigschwellige Betreuungsleistungen. Hier hätten Sie zusätzlich einen Betrag von 125,00 EUR im Monat zur Verfügung. Über diese Leistung dürfen aber keine Pflegeleistungen abgerechnet werden sondern nur reine Betreuungsleistungen wie z.B. Einkaufen gehen, Spazierengehen, Vorlesen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die man gemeinsam vollzieht.

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Der Pflegegrad 1 soll die Menschen mit Demenz zum Teil unterstützen, daher würde hier ein geringer Pflegebedarf bestehen. Von kompletter Übernahme der Pflege darf hier keine Rede sein.

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Im Pflegegrad 1 stehen Ihnen nur Sachleistungen in Form von Betreuungsleistungen zur Verfügung und nur im Pflegegrad 1 dürfen Sie auch über die Betreuungsleistungen Körperpflege in Anspruch nehmen, was sonst bei den anderen Pflegegraden nicht möglich ist. Betreuungsleistungen: gemeinsame hauswirtschaftlich Tätigkeiten, Kaffeenachmittag, Betreuung wie Spiele spielen oder begleiten bei Spaziergängen, hier können Sie wählen, was für Ihre Situation am Besten geeignet ist.

Beim Pflegegrad 2 erhalten Sie an Sachleistungen 761,00 EUR oder 332,00 EUR Pflegegeld

Beim Pflegegrad 3 erhalten Sie an Sachleistungen 1.432,00 EUR oder 573,00 EUR Pflegegeld.

Beim Pflegegrad 4 erhalten Sie an Sachleitungen 1.778,00 EUR oder 765,00 EUR Pflegegeld.

Beim Pflegegrad 5 erhalten Sie an Sachleistungen 2.200,00 EUR oder 947,00 EUR Pflegegeld.

Denken Sie daran, dass Sie nicht beide Beträge in vollen Summen erhalten. Bei Kombinationsleistung ( Unterstützung durch den Pflegedienst ) minimiert sich das Pflegegeld.

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Kombinationspflege
Der Pflegedienst übernimmt z.B. die morgendliche Körperpflege wie das Duschen oder das Waschen am Waschbecken, Hilfestellung beim Anziehen. Den restlichen Hilfebedarf übernimmt die Familie, so wird die restliche Sachleistung als Geldleistung ausgezahlt.

Sachleistung
Hier übernimmt der Pflegedienst die tägl. Körperpflege, meistens gibt es auch keine Angehörigen in der Nähe.

Pflegegeld
Die tägl. Körperpflege wird von der Familie geleistet und diese wird dafür etwas entlohnt.

Zusätzlich gibt es noch die Betreuungsleistungen die nur von Zugelassenen Betreuungsbüros und Pflegediensten erbracht werden können. Das Geld wird nicht an Sie ausgezahlt.
Es gibt noch Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege so wie Verhinderungspflege

Ziel ist es, dass Sie als Angehörige Zeit für sich bekommen und Sie gleichzeitig wissen, dass Ihr zu Pflegender gut betreut wird und in guten Händen ist.

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